Brandschutzbeauftragter
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen im Sinne des §25 Abs. 4 des Arbeitsschutzgesetzes Personen bestellen, die im Falle eines Brandes verschiedene Aufgaben bei der Evakuierung von Personen und der Brandbekämpfung übernehmen. Dazu gehört auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Wann ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen muss und welche Aufgaben der Brandschutzbeauftragte zu erfüllen hat, legt dieser Beitrag dar.
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Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen im Sinne des §25 Abs. 4 des Arbeitsschutzgesetzes Personen bestellen, die im Falle eines Brandes verschiedene Aufgaben bei der Evakuierung von Personen und der Brandbekämpfung übernehmen. Dazu gehört auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Wann ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen muss und welche Aufgaben der Brandschutzbeauftragte zu erfüllen hat, legt dieser Beitrag dar.
Brandschutzbeauftragter Österreich – Wann muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?
Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz wie Brandmelder, CO-Melder oder Brandabschottungen zu treffen. Zusätzlich zu den vorbeugenden Maßnahmen sind solche zur Brandbekämpfung wie die Bereitstellung von Löschhilfen wie Feuerlöscher, Löschdecken, Löschwasser und so fort bereitzustellen. Weiters schreiben die Behörden vor, dass im Unternehmen auch Personen zur Brandbekämpfung und Evakuierung bestimmt werden müssen, um die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Sinne des §25 Abs. 1 des ASchG zu schützen. Um diese Vorgabe zu erfüllen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder Brandschutzwartes
- Einrichtung einer Betriebsfeuerwehr
- Einrichtung einer Brandschutzgruppe nach der Arbeitsstättenverordnung
Ob die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder einer Ersatzperson vorgeschrieben ist, richtet sich zum Beispiel nach der Betriebsgröße und ist durch besondere Verhältnisse begründet, die die Behöre feststellt. Dies sind unter anderem:
- Art der Arbeitsverfahren und Vorgänge
- Menge und Art der Stoffe, mit denen gearbeitet wird
- bauliche Gestaltung, Nutzung und Größe der Arbeitsstätte
- höchstmögliche Anzahl der Personen, die an der Arbeitsstätte anwesend sein können
Brandschutzbeauftragter werden – Kurs und Weiterbildung sind Pflicht
Die förmliche Ernennung einer Person als Brandschutzbeauftragter allein reicht nicht aus. Um die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten erfüllen zu können und den Verordnungen zu entsprechen. müssen die Personen geschult werden. Ein Brandschutzbeauftragter Kurs dauert in der Regel 16 Stunden, in denen die Personen auf dem Gebiet des Brandschutzes umfassend ausgebildet werden. Die Schulungen erfolgen nach den Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände und Brandverhütungsstellen. Auch andere Institutionen, die eine gleichwertige Ausbildung nachweisen können, sind befugt, die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zu übernehmen.
Die Personen erhalten einen Brandschutzpass, der aber nur 5 Jahre gültig ist. Daher ist es notwendig, die Gültigkeit durch verschiedene Weiterbildungen und Schulungen immer wieder zu verlängern. Dazu gehören Brandschutztechnikseminare, Auffrischungsseminare oder nutzungsbezogene Seminare für Brandschutzbeauftragte.
Brandschutzbeauftragter – Aufgaben und Pflichten
Die Pflichten und Aufgaben Brandschutzbeauftragter sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte sind für den betrieblichen Brandschutz vorbeugend als auch im Ernstfall zuständig.
Im Brandfall müssen sie vor allem drei Hauptaufgaben erfüllen:
- Alarmierung der Rettungskräfte und der Feuerwehr
- Organisation und Begleitung der Evakuierung der Arbeitsstätte
- Mittel der ersten Löschhilfe sachgemäß anwenden
Damit es zu diesem Ernstfall gar nicht erst kommt beziehungsweise die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bestens auf diesen Ernstfall vorbereitet sind, muss der Brandschutzbeauftragte Pflichten im vorbeugenden Brandschutz erfüllen:
- Erstellen einer Brandschutzordnung und eines Alarmplanes
- Durchführung regelmäßiger Brandschutzkontrollen nach TRVB 120
- Erstellung von Brandschutzplänen nach TRVB 121
- Regelmäßige Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Durchführung von Brandübungen
- Veranlassung der Überprüfung und Instandhaltung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen
- Führen des Brandschutzbuches
- Unterweisung und Kontrolle der Brandschutzwarte und anderer sachkundiger Ersatzpersonen
Brandschutzwarte und weitere für den Brandschutz verantwortliche Personen
Zusätzlich zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann die Behörde vorschreiben, dass weitere Personen zur Brandbekämpfung und zum Brandschutz bestimmt werden müssen. Das sind vor allem Brandschutzwarte, die die Arbeit des Brandschutzbeauftragten unterstützen. Auch Brandschutzwarte müssen einschlägig geschult und ausgebildet werden, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Auch die Ausbildung zum Brandschutzwart übernehmen unsere sachkundigen und erfahrenen Mitarbeiter der Feuerlöschtechnik W. Wienerl gern für Sie.
Wir stellen Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten
Immer öfter wird ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. Meist sind die notwendigen Ressourcen um einen Mitarbeiter noch zusätzlich mit dieser verantwortungsvollen Tätigkeit zu belasten nicht mehr vorhanden. Es besteht auch noch das Risiko, dass der Mitarbeiter nach der kostenintensiven Ausbildung seinen Arbeitsplatz wechselt. Deshalb bieten wir Ihnen als externer Brandschutzbeauftragter folgende Leistungen an:
- Erhebung und Begehung der Objekte
- Erstellung einer Brandschutzordnung & Alarmplan
- Monatliche Kontrollgänge und Führung des Brandschutzbuches
- Schulung der Mitarbeiter über „Verhalten im Brandfall“
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
- 24 Stunden/365 Tage Rufbereitschaft für den Notfall
Externe Brandschutzbeauftragte und passende Ausbildungen
W. Wienerl Feuerlöschtechnik zählt zu Österreichs führenden Spezialisten im vorbeugenden Brandschutz. Unser zertifizierter Betrieb und unsere geschulten Mitarbeiter garantieren beste Qualität zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis.
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Ob Feuerlöscher, Rauchmelder oder Löschdecke – wir beraten Sie gerne!